Verkehrswertgutachten
Jeder Eigentümer kann für sein eigenes
Grundstück, Haus oder seine Eigentumswohnung ein
gebührenpflichtiges Gutachten über den Verkehrswert beim
zuständigen Gutachterausschuss beantragen.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aller wertrelevanter
Eigenschaften einer Immobilie ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen
wäre.
Die Gebühren
für das Gutachten richten sich im Wesentlichen nach der Höhe
des ermittelten Verkehrswertes und sind vom Auftraggeber zu zahlen.
Sie sind landeseinheitlich in der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch festgelegt.
Wertgutachten des Gutachterausschusses genießen eine hohe Akzeptanz.
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